Referendariat
Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)
Mandant legt zugestellte Klage nach Ablauf der Frist des § 276 Abs. 1 ZPO vor - niemand hat bei der Geschäftsstelle angerufen
Mandant legt zugestellte Klage nach Ablauf der Frist des § 276 Abs. 1 ZPO vor - niemand hat bei der Geschäftsstelle angerufen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mandant M legt Anwältin A eine ihm zugestellte Klage mit Versäumnisurteil-Antrag vor. Die ihm im schriftlichen Vorverfahren zur Verteidigungsanzeige gesetzte Frist hat M unverschuldet versäumt (§ 276 Abs. 1 ZPO). Bislang hat niemand bei der Geschäftsstelle angerufen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Mandant legt zugestellte Klage nach Ablauf der Frist des § 276 Abs. 1 ZPO vor - niemand hat bei der Geschäftsstelle angerufen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Mangels näherer Kenntnisse zum Verfahrensstand sollte sofort eine Verteidigungsanzeige verfasst werden.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ungeachtet des Ausgangs des Telefonats mit der Geschäftsstelle sollte Einspruch eingelegt werden.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!