Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Geheimer Vorbehalt / Scherzerklärung / Scheingeschäft
Scherzerklärung (§ 118 BGB) – Kündigung unter Augenzwinkern am Biertisch
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Scherzerklärung (§ 118 BGB) – Kündigung unter Augenzwinkern am Biertisch
7. April 2026
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mieter M erzählt bei einem gemütlichen Umtrunk mit Vermieter V von seinem Goldfisch Goldy. Daraufhin erwidert V, dass Haustiere im Büro doch nicht abgemacht waren und kündigt M daher aus Scherz unter Augenzwinkern die Büroräume. M begibt sich niedergeschlagen auf Suche nach einem neuen Büro.
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