Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Geheimer Vorbehalt / Scherzerklärung / Scheingeschäft

Scherzerklärung (§ 118 BGB) – Kündigung unter Augenzwinkern am Biertisch

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Scherzerklärung (§ 118 BGB) – Kündigung unter Augenzwinkern am Biertisch

7. April 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Mieter M erzählt bei einem gemütlichen Umtrunk mit Vermieter V von seinem Goldfisch Goldy. Daraufhin erwidert V, dass Haustiere im Büro doch nicht abgemacht waren und kündigt M daher aus Scherz unter Augenzwinkern die Büroräume. M begibt sich niedergeschlagen auf Suche nach einem neuen Büro.

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