Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Geheimer Vorbehalt / Scherzerklärung / Scheingeschäft

Scherzerklärung (§ 118 BGB) – Kündigung unter Augenzwinkern am Biertisch

Scherzerklärung (§ 118 BGB) – Kündigung unter Augenzwinkern am Biertisch

23. August 2025

25 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Mieter M erzählt bei einem gemütlichen Umtrunk mit Vermieter V von seinem Goldfisch Goldy. Daraufhin erwidert V, dass Haustiere im Büro doch nicht abgemacht waren und kündigt M daher aus Scherz unter Augenzwinkern die Büroräume. M begibt sich niedergeschlagen auf Suche nach einem neuen Büro.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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