Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht BT: Polizei- und Ordnungsrecht
Aufstiegsverbot für Himmelslaternen per Polizeiverordnung – Ermächtigungsgrundlage
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Aufstiegsverbot für Himmelslaternen per Polizeiverordnung – Ermächtigungsgrundlage
13. Mai 2026
2 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Fluglaternen erhalten Auftrieb durch eine brennende Kerze. Sie sind während des Flugs wiederholt in Brand geraten und brennend abgestürzt. Die zuständige sächsische Landesbehörde verbietet generell das Steigenlassen von Fluglaternen durch Polizeiverordnung.
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