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Vorgehen gegen Rücknahme/ Widerruf eines Verwaltungsakts (§§ 48, 49 VwVfG)

einfach
schwer
19. Juni 2026
18 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs
Bauherr B plant auf seinem Grundstück ein 5-stöckiges Wohnhaus. Er hat bereits eine Baugenehmigung. Später entscheidet die Gemeinde G, die Baugenehmigung aufzuheben (§ 48 VwVfG), weil diese gegen Nachbarschutzbestimmungen verstoße. B ist verärgert. Er will seine Baugenehmigung haben.

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