Anfechtung eines behördlichen Verbots (Individualverfügung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A bekommt vom Wachtmeister W ein Parkverbot ausgestellt. Das ärgert A, da das Parkverbot seinen Stammparkplatz betrifft. Er sieht für das Parkverbot keinen Grund und will dagegen gerichtlich vorgehen.
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Einordnung des Falls
Anfechtung eines behördlichen Verbots (Individualverfügung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die statthafte Klageart richtet sich nach dem Klagebegehren.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Für die Streitigkeit ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
Ja!
3. Statthafte Klageart ist die Anfechtungsklage, wenn der Erlass des Parkverbots ein Verwaltungsakt ist, der sich noch nicht erledigt hat.
Genau, so ist das!
4. A begehrt die Erlaubnis parken zu dürfen
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
the_david__b
30.8.2020, 15:30:59
bitte die Formulierung "mangels auf- oder abdrängener Sonderzuweisung" korrigieren, wie bereits an anderer Stelle dargestellt
Eigentum verpflichtet 🏔️
2.9.2020, 17:07:18
Hallo David, danke für den Hinweis! Haben wir korrigiert!
TeamRahad 🧞
30.12.2020, 09:00:46
Hier fände ich in der Erklärung zur Antwort noch einen kurzen Hinweis schön, dass der Verwaltungsakt auch noch nicht erledigt ist, anders als in den meisten Polizeirechtsfällen :)
Eigentum verpflichtet 🏔️
8.1.2021, 11:37:53
Hey TeamRahad, haben wir ergänzt! ;)
Anonym
5.3.2022, 04:25:20
Bei der 2. Frage von "Erlass" zu sprechen, finde ich irreführend
Victor
5.3.2022, 17:29:41
Aber passt doch. Es handelt sich um einen VA. Und dieser wird nun mal erlassen.
Anonym
5.3.2022, 21:39:36
Ja. Aber in diesem Zusammenhang, in dem die Frage steht - Anfechtungsklage (Aufhebung eines erlassenen noch nicht erledigten VA) ist es in Abgrenzung zur Verpflichtungskonstellation (Verpflichtung/ERLASS eines VA) für den Laien nicht direkt erkennbar...
Anonym
7.3.2022, 00:17:03
Ok bin es nochmal durchgegangen - ist wohl doch nicht der großen Rede wert Danke für deine Antwort
lisa1345
9.3.2023, 01:11:31
many
14.4.2023, 15:22:50
Da sich das Parkverbot nur gegen A richtet (konkret-individuell) sind alle Voraussetzungen des Verwaltungsakts gem. §35 S. 1 VwVfG erfüllt.