Recht auf Pflichtverteidiger
3. Juni 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist dringend verdächtig, seine vierköpfige Familie umgebracht zu haben. Er wird bei seiner Vernehmung von Polizist P versehentlich nur nach § 136 Abs. 1 S. 2 StPO belehrt. Nachdem P ihn daraufhin weiter befragt, gesteht T irgendwann die Tat.
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Einordnung des Falls
Recht auf Pflichtverteidiger
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. P musste T auch über das Recht auf einen Pflichtverteidiger belehren.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die fehlende Belehrung über die Möglichkeit der Pflichtverteidigerbestellung führt stets zu einem Verwertungsverbot.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Hier ist von einem Verwertungsverbot auszugehen.
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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