Recht auf Pflichtverteidiger
3. November 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist dringend verdächtig, seine vierköpfige Familie umgebracht zu haben. Er wird bei seiner Vernehmung von Polizist P versehentlich nur nach § 136 Abs. 1 S. 2 StPO belehrt. Nachdem P ihn daraufhin weiter befragt, gesteht T irgendwann die Tat.
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