Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)
Schweigen im Handelsverkehr, Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (vorheriger Widerspruch)
Schweigen im Handelsverkehr, Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (vorheriger Widerspruch)
15. August 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Bäcker B einigt sich mit Landwirtin L über die wöchentliche Lieferung von 50kg Vollkornmehl für €50 für insgesamt sechs Monate. B stellt bei den Verhandlungen klar, dass er mit der Geltung fremder AGB nicht einverstanden ist. L übersendet B ein Bestätigungsschreiben, in der sie auf ihre AGB Bezug nimmt. B wirft das Schreiben weg.
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