Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)
Schweigen im Handelsverkehr, Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (Anfechtung)
Schweigen im Handelsverkehr, Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (Anfechtung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gastronomin G führt Verhandlungen mit der K-GmbH über den Kauf eines Industrieherds. Am nächsten Tag erhält G ein Bestätigungsschreiben über den vermeintlich geschlossenen Vertrag. G hat jedoch ein besseres Angebot bekommen und ignoriert das Schreiben. Als die K-GmbH Abnahme verlangt, bestreitet G den Bestand eines Vertrags.
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Einordnung des Falls
Schweigen im Handelsverkehr, Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (Anfechtung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch Gs Schweigen ist der Vertrag mit dem Inhalt des Bestätigungsschreibens der K-GmbH zustande gekommen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Gs Schweigen auf das Bestätigungsschreiben der K-GmbH ist keine Willenserklärung und deshalb nicht anfechtbar (§§ 119ff., 142ff. BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Der Irrtum über die Bedeutung des Schweigens stellt einen zur Anfechtung berechtigenden Inhaltsirrtum dar (§ 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB) (Anfechtungsgrund).
Nein, das trifft nicht zu!
4. Ein Irrtum über den Inhalt des kaufmännischen Bestätigungsschreibens stellt einen zur Anfechtung berechtigenden Inhaltsirrtum dar (§ 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB) (Anfechtungsgrund).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
IsiRider
2.12.2023, 11:16:45
G hat sich doch nicht über den Inhalt geirrt oder? Dann würde wieder der Schutzzweck ausgehöhlt werden.
hannabuma
25.12.2023, 00:11:02
Ich sehe im SV keine Hinweise darauf, dass G sich über den Inhalt geirrt hat. Ich denke die Frage wurde hier unabhängig von dem Fall gestellt.