Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)
Form der Bürgschaftserklärung, 350 HGB (Grundfall)
Form der Bürgschaftserklärung, 350 HGB (Grundfall)
30. August 2025
2 Kommentare
4,8 ★ (7.583 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V und K schließen einen notariell beurkundeten Kaufvertrag über ein Grundstück im Sauerland, auf dem K ein Fertighaus errichten möchte. Kaufmann B erklärt kurz darauf mündlich gegenüber V, für den Kaufpreis zu bürgen.
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