Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
Bereitstellung von Arbeitsmitteln
Bereitstellung von Arbeitsmitteln
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die als Fahrradlieferantin beschäftigte F benutzt für das Abrufen der Bestellungen ihr eigenes Mobiltelefon und zur Erledigung der Lieferfahrten ihr eigenes Fahrrad. F begehrt nun, dass ihr Arbeitgeber A ein internetfähiges Mobilfunkgerät und ein verkehrstüchtiges Fahrrad zur Verfügung stellt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bereitstellung von Arbeitsmitteln
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es gehört grundsätzlich zur Arbeitsleistungspflicht des Arbeitnehmers, dass er die Arbeitsmittel auf eigene Kosten zur Verfügung stellt.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. F hat gegen A einen Anspruch auf Bereitstellung eines geeigneten Fahrrads und Mobilfunkgeräts.
Ja, in der Tat!
3. Die Kompensation des Arbeitnehmers für die von ihm bereitgestellten Mittel anstelle der Bereitstellung von Arbeitsmitteln des Arbeitgebers ist stets unzulässig.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Yinan Zou
23.4.2023, 09:41:37
Hallo, ist die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung von Arbeitsmitteln eine Hauptpflicht oder nur eine Nebenpflicht des Arbeitgebers? LG Yinan
Lukas_Mengestu
24.4.2023, 09:50:05
Hallo Yinan Zou, bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln handelt es sich um eine sogenannte "
Nebenleistungspflicht". Das sind solche Pflichten, die die Durchführung der Hauptleistungspflichten absichern und fördern. Da der Arbeitnehmer ohne Arbeitsmittel nicht arbeiten kann, dient die Pflicht des Arbeitgebers dazu, diese Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers zu fördern. Relevant ist die Unterscheidung zB bei dem Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB. Dieses besteht nur im Hinblick auf die synallagmatisch verknüpften Hauptleistungspflichten (hier: Arbeit gegen Lohn). Mehr zur Terminologie im Schuldrecht findest Du in der folgenden Aufgabe: https://applink.jurafuchs.de/DC2RZ4RLfzb Beste Grüße, Lukas- für das Jurafuchs-Team