Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
Entziehung der Gesamtzusage
Entziehung der Gesamtzusage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Chefin C ist begeistert über das letzte Geschäftsjahr. Sie stellt im Januar folgende Nachricht ins Intranet ein: „Ihr seid spitze - dieses Jahr bekommt ihr zwei zusätzliche Urlaubstage!“ Als im März die Zahlen schlechter werden, nimmt sie die Nachricht wieder heraus.
Diesen Fall lösen 81,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Entziehung der Gesamtzusage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei der Nachricht im Januar handelt es sich um eine Gesamtzusage.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem C die Nachricht im März wieder löschte, ist sie gegenüber ihrer aktuellen Belegschaft nicht mehr an die Zusage gebunden.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Es macht für C also keinen Unterschied, ob sie die Nachricht im Intranet stehen lässt oder löscht.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
mwally
3.12.2023, 13:20:31
Bisher ist mir wenig aufgefallen, dass ihr gendert. Bei dieser Aufgabe war es aber extrem nervig. Das Gespringe zwischen neutraler und weiblicher Form ist störend. Die neutrale Form ist vollkommen ausreichend.
flari0n
3.12.2023, 13:41:12
Ich finde es gut, dass ihr das macht. Mangels neutraler Form wird so ein realistisches Bild der Welt gezeichnet und die Fälle wirken lebensnäher. Danke!
mwally
3.12.2023, 13:57:35
Die neutrale Form ist die generische. "Die Arbeitnehmer" ist nicht maskulin, sondern neutral. Ich bin selbst weiblich und verstehe beim besten Willen nicht, wie man sich dabei fast schon berufsmäßig ausgeschlossen fühlen will.
mwally
3.12.2023, 14:00:55
Die neutrale Form ist die generische. "Die Arbeitnehmer" ist nicht maskulin, sondern neutral. Ich bin selbst weiblich und verstehe beim besten Willen nicht, wie man sich dabei fast schon berufsmäßig ausgeschlossen fühlen will. Dass es in den Fällen mal männliche, mal weibliche, mal intersexuelle Protagonisten gibt, die auch in nicht stereotypen Konstellationen vorkommen, finde ich auch gut. Dass im Falle einer Chefi. auch von Chefin gesprochen wird, ist selbstverständlich. Hier geht es aber darum, dass von "Arbeitnehmerinnen", also lediglich von weiblichen Arbeitnehmern gesprochen wird und dann auch noch gesprungen wird. Das ergibt keinen Sinn.
Lukas_Mengestu
4.12.2023, 16:06:59
Lieben Dank für das Feedback, mwally! In dem folgenden FAQ (https://www.jurafuchs.de/faq/warum-sind-die-jurafuchs-lerninhalte-gender-und-diversitaetssensibel/) bzw. auch in dem folgenden Fallthread (https://applink.jurafuchs.de/o6clDZ03fFb) haben wir einmal unsere Gedanken niedergelegt, warum wir als "neutrale" Form nicht nur das generische Maskulinum, sondern auch das generische Feminimum verwenden :-) Ich hoffe, dadurch wird die dahinterstehende Überlegung etwas klarer. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
mwally
4.12.2023, 16:27:37
Die Argumente kenne ich bereits. Damit habe ich mich im Rahmen eine anderen Studiums bereits ausführlich beschäftigt. Die Argumente für die Verwendung des generischen Femininums sind nur nicht schlüssig. Nicht falsch verstehen: dass ihr verschiedene Geschlechter in die Fälle einbaut und diese auch in nicht stereotypen Konstellationen zeigt, finde ich gut und richtig. Die Verwendung eines nicht existenten generischen Femininums ist aber einfach ideologisch geprägt und nicht an der Realität oder der Bedeutung von Wörtern orientiert. "Arbeitnehmerinnen" sind ausschließlich weibliche Arbeitnehmer (und schließen der Argumentation folgend, neben Männern übrigens auch intersexuelle/diverse Menschen aus). "Arbeitnehmer" sind Menschen jeden Geschlechts. Sich neue Bedeutungen für Wörter auszudenken, macht die Welt nicht gerechter oder gleicher.
Lukas_Mengestu
4.12.2023, 16:35:52
@[mwally](225215)Keine Sorge, wir finden sachlichen Diskurs absolut richtig und wichtig :-) Das ist letztlich juristische Kernkompetenz. Letztlich haben wir uns nach längerer interner Diskussion für den Einsatz von Gendertrouble (da sind wir uns ja einig :D ) und für die abwechselnde Verwendung des generischen Maskulinum und Femininum als die am wenigsten schlechte Lösung entschieden. Dass sich das generische Femininum in der Fläche bislang nicht durchgesetzt hat, steht dem Einsatz unserer Auffassung nicht zwingend entgegen. Gerne kannst Du für die Aufgabe aber unterstellen, dass im Betrieb ausschließlich Frauen arbeiten. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Vanilla Latte
24.4.2024, 02:46:41
Aber wäre das keine unzulässige Ungleichbehandlung?
Timurso
24.4.2024, 11:04:06
Wieso sollte das unzulässig sein? Hat ja keinen AGG-relevanten Anknüpfungspunkt.
Barbara Salesch
21.10.2024, 21:36:11
Stichwort arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz, § 242 BGB. Ich würde aber sagen, dass dieser hier nicht verletzt ist, denn er verbietet ja nicht jegliche Ungleichbehandlung, sondern nur eine solche ohne sachliche Gründe. Hier sehe ich den sachlichen Grund aber in dem Umsatzrückgang und der damit womöglich wirtschaftlichen Notwendigkeit, die Ausgaben (=mehr freie Tage) zu reduzieren.