Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit nach § 222 StGB: an Trunkenheit angepasstes Fahren
Fahrlässigkeit nach § 222 StGB: an Trunkenheit angepasstes Fahren
30. August 2025
10 Kommentare
4,7 ★ (19.928 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die T fährt mit 1,5 Promille BAK aber sonst ordnungsgemäß, als die am Fahrbahnrand spielende 5-jährige M unvermittelt auf die Straße läuft und es zu einem tödlichen Unfall kommt. Bei einem ihrem Zustand angepassten Tempo, wäre dieser nicht passiert, indes schon, wenn T nicht betrunken gewesen wäre.
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