Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit nach § 222 StGB: an Trunkenheit angepasstes Fahren

Fahrlässigkeit nach § 222 StGB: an Trunkenheit angepasstes Fahren

30. August 2025

10 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die T fährt mit 1,5 Promille BAK aber sonst ordnungsgemäß, als die am Fahrbahnrand spielende 5-jährige M unvermittelt auf die Straße läuft und es zu einem tödlichen Unfall kommt. Bei einem ihrem Zustand angepassten Tempo, wäre dieser nicht passiert, indes schon, wenn T nicht betrunken gewesen wäre.

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