Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Identitätsfeststellung
Identitätsfeststellung
21. Mai 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (3.507 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Studentin S sitzt in ihrem Lieblingsimbiss auf der Kö. Plötzlich stürmt die Polizei das Gebäude und verlangt von S und allen anderen Anwesenden, Namen und Wohnanschrift zu nennen. Die Polizei bekam den Hinweis, die Imbissbetreiberin handele mit Drogen im großen Stil.
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Einordnung des Falls
Identitätsfeststellung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Verlangen des P, dass S Namen und Wohnanschrift nennen soll, stellt eine Befragung ( § 9 Abs. 2, Abs. 3 PolG NRW) dar.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Identitätsfeststellung nach § 12 PolG NRW verfolgt den Zweck, die Personalien einer Person festzustellen. Ist die Maßnahme von P eine Identitätsfeststellung?
Genau, so ist das!
3. Für eine rechtmäßige Identitätskontrolle muss immer eine konkrete Gefahr vorliegen.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
tigan
17.4.2025, 15:55:18
Aus meiner Sicht kann mit den Angaben im Sachverhalt genauso gut davon ausgegangen werden, dass eine Befragung iSd § 9 II, III PolG NRW vorliegt. Alleine die Anwesenheit im Restaurant lässt die Annahme rechtfertigen, dass A sachdienliche Angaben zu dem möglichen Drogenverkauf machen kann und damit ist aus meiner Sicht auch eine Befragung gegeben. Aus dem Sachverhalt geht meines Erachtens weder eindeutig hervor, dass P die S nur auffordert sich auszuweisen, damit er weiß wer S ist, noch, dass er sich sachdienliche Hinweise erhofft. Ich fände daher einen Hinweis im Sachverhalt darauf, dass keine
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass A sachdienliche Hinweise geben kann, sehr hilfreich.
sin000
26.4.2025, 18:29:13
Bei Jurafuchs ist ja ganz typisch, dass das Bild zu der Aufgabenstellung/dem Sachverhalt gehört - hier sagt der Polizist im Bild "Ausweise bitte", damit wird mMn deutlich, dass es um eine Identitäts
feststellunggeht