Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
weiterer klarer Fall der Schmähkritik, zur Verdeutlichung => fällt aus dem Schutzbereich (Formalbeleidigungen)
weiterer klarer Fall der Schmähkritik, zur Verdeutlichung => fällt aus dem Schutzbereich (Formalbeleidigungen)
15. August 2025
7 Kommentare
4,8 ★ (13.556 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Schüler S ist mit seinem Lehrer L äußerst unzufrieden. Er hängt deshalb vor der Schule ein Plakat auf, das folgende Aufschrift trägt: „L ist eine sadistisches Arschloch, das sich nur am Leid der Schüler ergötzt!“. L erstattet Anzeige.
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