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weiterer klarer Fall der Schmähkritik, zur Verdeutlichung => fällt aus dem Schutzbereich (Formalbeleidigungen)
Sachverhalt
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Grundfall persönlicher Schutzbereich: Jedermann-Grundrecht
Die in Deutschland lebende ungarische Staatsbürgerin H ist Gast bei der L-Talkshow. Im Gespräch äußert H auf kritische Fragen des L empört, dass „nur durch die F-Partei die Zukunft gesichert ist“. Staatsanwalt S hält Hs Aussage für bedrohlich und lässt H am Folgetag festnehmen.
weiterer klarer Fall der Schmähkritik: Missachtung der Menschenwürde des Betroffenen
Nazi N hält eine öffentliche Rede, in der er über den körperlich behinderten Politiker P spricht. An einer Stelle sagt er: „Bei P handelt es sich um lebensunwertes Leben, das keinerlei Existenzberechtigung hat - man muss es vernichten!“. P erstattet Anzeige.