Öffentliches Recht

Grundrechte

Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)

weiterer klarer Fall der Schmähkritik, zur Verdeutlichung => fällt aus dem Schutzbereich (Formalbeleidigungen)

weiterer klarer Fall der Schmähkritik, zur Verdeutlichung => fällt aus dem Schutzbereich (Formalbeleidigungen)

15. August 2025

7 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Schüler S ist mit seinem Lehrer L äußerst unzufrieden. Er hängt deshalb vor der Schule ein Plakat auf, das folgende Aufschrift trägt: „L ist eine sadistisches Arschloch, das sich nur am Leid der Schüler ergötzt!“. L erstattet Anzeige.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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