Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2018
Außerordentliche Kündigung aufgrund unberechtigt aufgeschriebener Überstunden
Außerordentliche Kündigung aufgrund unberechtigt aufgeschriebener Überstunden
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Angestellter A erhielt früher immer eine Erschwerniszulage (Hitze- oder Schmutzbelastung). Als er zum Abteilungsleiter ernannt wird, streicht der Arbeitgeber E die Zulage. Personalreferentin P empfiehlt dem A, als Ersatz monatlich 7 Überstunden geltend zu machen. So macht es A mehrere Jahre. Als E davon erfährt, kündigt er A fristlos.
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Einordnung des Falls
Außerordentliche Kündigung aufgrund unberechtigt aufgeschriebener Überstunden
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine fristlose Kündigung bedarf eines „wichtigen Grundes“ (§ 626 Abs. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Geltendmachung nicht geleisteter Überstunden durch A stellt nur dann einen wichtigen Grund dar, wenn dies strafbar war.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Indem A Überstunden abgerechnet hat, die er nicht erbracht hat, hat er seine arbeitsvertraglichen Nebenpflichten verletzt (§ 241 Abs. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
4. E kann nur aus wichtigem Grund (§ 626 Abs. 1 BGB) kündigen, wenn A die Nebenpflichtverletzung (schwerer Vertrauensbruch) verschuldet hat (§ 276 Abs. 2 BGB).
Nein!
5. A unterlag einem unverschuldeten Rechtsirrtum.
Nein, das ist nicht der Fall!
6. Eine außerordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn es kein milderes Gestaltungsmittel gibt.
Ja, in der Tat!
7. Die fristlose Kündigung des A ist vorliegend verhältnismäßig. Dem E kann ein milderes Mittel (z.B. Abmahnung) nicht zugemutet werden.
Ja!
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