Öffentliches Recht
Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Entscheidungen von 2018
Informationszugang zu Protokollen des Bundeskabinetts nach § 1 Abs. 1 S. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Informationszugang zu Protokollen des Bundeskabinetts nach § 1 Abs. 1 S. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Journalist J begehrt informatorischen Zugang zu dem – als Verschlusssache eingestuften – Protokoll und der Teilnehmerliste einer Kabinettssitzung der Bundesregierung. Sein Antrag wird vom Bundeskanzleramt mit Hinweis auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung abgelehnt.
Diesen Fall lösen 68,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Informationszugang zu Protokollen des Bundeskabinetts nach § 1 Abs. 1 S. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 11 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Zugang zu amtlichen Informationen steht jeder Person grundsätzlich voraussetzungslos zu.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Informationsanspruch aus § 1 Abs. 1 S. 1 IFG ist grenzenlos gewährleistet.
Nein, das trifft nicht zu!
3. J kann den Anspruch auf Informationszugang mit der Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO) gerichtlich geltend machen.
Ja!
4. Die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Informationsanspruchs des J gegen die Bundesregierung aus § 1 Abs. 1 S. 1 IFG liegen vor.
Genau, so ist das!
5. Der sog. Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schützt eine nicht öffentliche Sphäre des Regierungshandelns, um deren Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung zu wahren.
Ja, in der Tat!
6. Die Beeinträchtigung von behördlichen Beratungen (§ 3 Nr. 3b IFG) ist eine einfachgesetzliche Ausprägung des grundgesetzlich garantierten Schutzes des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung.
Ja!
7. Journalisten steht im Anwendungsbereich des IFG ein Informationsanspruch aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu, der mit dem verfassungsrechtlich verbürgten Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung in Ausgleich gebraucht werden muss.
Nein, das ist nicht der Fall!
8. Das Protokoll der Kabinettssitzung muss nicht veröffentlicht werden. Dies beeinträchtigt die Beratungen von Behörden (§ 3 Nr. 3b IFG) und ist somit einen Ausschlussgrund für den Anspruch des J.
Ja, in der Tat!
9. Ein Informationszugang zur Teilnehmerliste der Kabinettssitzung muss zum Schutz des regierungsinternen Beratungsvorgangs (§ 3 Nr. 3b IFG) ebenfalls verwehrt werden.
Nein!
10. Ein Informationszugang zur Teilnehmerliste ist durch § 3 Nr. 4 IFG verschlossen, da gesetzlich geregelt ist, dass Kabinettssitzungen vertraulich sind (§ 22 Abs. 3 GOBReg).
Nein, das ist nicht der Fall!
11. Die Offenlegung der Teilnehmerliste kann jedoch verhindert werden, da die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen das Informationsinteresse des J überwiegen (§ 5 Abs. 1 S. 1 IFG).
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Eigentum verpflichtet 🏔️
4.2.2020, 11:30:27
Das mit dem presserechtlichen Auskunftsanspruch stimmt aber so nicht. In der BND Entscheidung hat das BVerwG den eben doch direkt aus der Pressefreiheit abgeleitet. https://www.bverwg.de/pm/2013/11
Lukas_Mengestu
1.11.2021, 09:17:18
Vielen Dank für den Hinweis, Markus :-). In der Tat hat das BVerwG in der von Dir zitierten Entscheidung (Urt. v. 20.02.2013 - 6 A 2.12) auf Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG zurückgegriffen, da es im Hinblick auf den Bundesnachrichtendienst an einem einfachgesetzlichen Informationsanspruch für die Presse fehlte. Gleichzeitig hat es hier aber klargestellt, dass der verfassungsunmittelbare Auskunftsanspruch auf das Niveau eines "Minimalstandards" begrenzt sei, um nicht über Gebühr in die Gesetzgebungskompetenz des Gesetzgebers einzugreifen. Sofern der Anwendungsbereich des einfach-rechtlichen Gesetzes eröffnet ist, hat das BVerwG im vorliegenden Fall den Rückgriff auf Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG verwehrt. Wir haben dies nun in der Frage präzisiert. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Jana-Kristin
13.6.2022, 22:34:13
Wer es suchen sollte: Das IFG hat im Sartorius die Ordnungsnummer 113.