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Staatsorganisationsrecht
Vereinbarkeit eines Kommunalwahlrechts für Minderjährige mit dem GG
Vereinbarkeit eines Kommunalwahlrechts für Minderjährige mit dem GG
6. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B ist Bürger der Stadt H im Bundesland L. In H fanden kürzlich Kommunalwahlen statt. An dieser durften auch Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet hatten, teilnehmen. B sieht hierin einen Wahlfehler.
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Einordnung des Falls
Vereinbarkeit eines Kommunalwahlrechts für Minderjährige mit dem GG
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Wahlfehler liegt vor, wenn das Wahlrecht gegen höherrangiges Recht verstößt.
Genau, so ist das!
2. Das aktive Kommunalwahlrecht für Minderjährige verstößt gegen Art. 20 Abs. 2 GG. Minderjährige gehören nicht zum Staatsvolk im Sinne der Vorschrift.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Das aktive Kommunalwahlrecht für Minderjährige verstößt gegen Art. 38 Abs. 2 GG.
Nein!
4. Das aktive Kommunalwahlrecht für Minderjährige verstößt gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl (Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG).
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Das aktive Kommunalwahlrecht für Minderjährige verstößt gegen einfaches Bundesrecht, etwa §§ 107ff. BGB und § 62 VwGO.
Nein, das trifft nicht zu!
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