Erlangtes Etwas bei einer Banküberweisung
19. Mai 2025
10 Kommentare
4,7 ★ (32.678 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V ein Grundstück zum Preis von 300.000 €. Er beauftragt seine Bank (B1) mit der Zahlung des Kaufpreises, indem er per Onlinebanking 300.000 € an V überweist. B1 überweist das Geld. Nachdem die Überweisung bei Vs Bank (B2) eingeht, schreibt diese dem V 300.000 € gut.
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Einordnung des Falls
Erlangtes Etwas bei einer Banküberweisung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V hat eine Gutschrift von 300.000 auf seinem Konto und damit die Verfügungsgewalt über diesen Betrag "erlangt" (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. V hat die Gutschrift durch Leistung der B2 erlangt (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Nein!
3. V hat die Gutschrift durch Leistung der B1 erlangt (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. V hat die Gutschrift durch Leistung des K erlangt (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
5. In dem Zahlungsauftrag des K liegt eine Anweisung im bereicherungsrechtlichen Sinne.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
evanici
7.9.2023, 19:01:56
Ich glaube, es wäre auch hilfreich, an einmal eingeführten Begriffen festzuhalten bzw. sie zumindest zu ergänzen. Die Bank ist ja nicht nur Zahlungsdienstleisterin, sondern insoweit auch Angewiesene, oder?

schwemmely
24.4.2025, 15:55:14
Hei evanici, ja, das hätte ich jetzt auch grds. so gesehen. Anweisender ist K, Angewiesener ist die Bank (bei bei B1 auf jeden Fall bei B2?) Anweisungsempfänger ist V :)) Von den Verhältnissen hätte ich grds. gesagt: K->V =
ValutaverhältnisK ->B1 =
DeckungsverhältnisB2 ->V = Zuwendungsverhältnis Ich frage mich nur: 1. Besteht dann auch zwischen B1 und B2 ein
Deckungsverhältnis? 2.Ist B2 auch Angewiesener (ggü. K oder gegenüber V)? ->Spielt bei den Überlegungen es eine Rolle, dass B2 ja das freiwerden der Verbindlichkeit ggü. V erlangt hat? Ich hoffe, ich schmeiße jetzt nicht alles voll durcheinander... Vill. auch auch da jmd. Abhilfe leisten :)) LG