Belastende Verfügung (behördliches Verbot) – Verwaltungsakt
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Tierhalterin T hält mehrere Tiere in ihrem privaten Haushalt. Die Veterinäre der zuständigen Behörde haben über 14 Jahre hinweg Missstände bei Ernährung, Pflege und Haltung der Tiere festgestellt. Deshalb erlässt die Behörde ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot gegen T.
Einordnung des Falls
Belastende Verfügung (behördliches Verbot) – Verwaltungsakt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Tierhaltungs- und Betreuungsverbot gegen T ist eine "hoheitliche Maßnahme" (§ 35 S. 1 VwVfG).
Ja, in der Tat!
2. Das Tierhaltungs- und Betreuungsverbot ist die Maßnahme "einer Behörde" (§ 35 S. 1 VwVfG).
Ja!
3. Das Tierhaltungs- und Betreuungsverbot enthält eine "Regelung" (§ 35 S. 1 VwVfG).
Genau, so ist das!
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![Isabell](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__lvldgzkokpilthiocvgne.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Isabell
23.2.2021, 19:09:14
Hihihi Der Fall lief mal in unserer AG als Probeklausur und in NRW als Examensklausur im 2. Examen.
![Eigentum verpflichtet 🏔️](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar_99723.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Eigentum verpflichtet 🏔️
23.2.2021, 19:56:23
Danke für die Info, Isabell!
![Marilena](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__xcdaqqq21mdbko1rqglgm3jc3.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Marilena
24.2.2021, 09:09:39
Isabell, weißt Du wann der Fall im 2. Examen in NRW lief? Also zB 2020 oder 2019? Danke für Deine Mithilfe!
![Isabell](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__lvldgzkokpilthiocvgne.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Isabell
24.2.2021, 09:17:01
Also nach Bearbeitetvermerk war das Entscheidungsdatum der 13.09.2011. Mehr kann ich leider nicht herausfinden. Man gibt uns leider nicht das Deckblatt mit Kennziffer 🤷♀️
![Marilena](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__xcdaqqq21mdbko1rqglgm3jc3.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Marilena
24.2.2021, 09:19:16
Alles klar, danke Dir!
t o m m y
25.2.2021, 17:06:21
nicht zwingend VG trier, aber ein hundehaltungsverbot nach 16a I 2 nr. 3 tierschg wegen 2 verwahrlosten hunden lief in examen 1 im april 2019 (klausurteil 2 war dann passenderweise bvwerg 3 C 24/16)
evanici
9.9.2023, 19:32:24
Möchte nicht päpstlicher sein als der Papst, aber insoweit könnte man Maßnahme (=jedes Handeln mit Erklärungsgehalt) auch noch als eigenes Merkmal eines VA hier präsentieren...
![Paulah](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__ihwwpdflqbaactumwyzyt.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Paulah
10.9.2023, 10:33:05
Ja, das könnte man. Es gibt verschiedene Prüfschemata. Ich kenne welche mit fünf bis sieben Unterpunkten
![MaxRaspody](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__t754nta6lw8w2jc842gj2yhro.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
MaxRaspody
16.11.2023, 22:16:22
Woraus geht hervor, dass Verneinungen oder Feststellungen Regelungscharakter haben? Dem Wesen nach ist diesen doch gerade zu eigen, lediglich etwas festzustellen und folglich nichts zu regeln.
![MaxRaspody](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__t754nta6lw8w2jc842gj2yhro.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
MaxRaspody
16.11.2023, 22:16:44
(Etwas anderes gilt, wenn die Feststellung notwendig ist, um ein späteres Verhalten zu rechtfertigen, doch dann schwingt der Feststellung eine Regelung bei. Nämlich, dass späteres Verhalten gerechtfertigt ist)
LaulauAC
13.5.2024, 17:17:30
Der feststellende Verwaltungsakt hat eine Titelfunktion und setzt damit auch eine Rechtsfolge.