Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Der Verwaltungsakt
Belastende Verfügung (behördliches Verbot) – Verwaltungsakt
Belastende Verfügung (behördliches Verbot) – Verwaltungsakt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Tierhalterin T hält mehrere Tiere in ihrem privaten Haushalt. Die Veterinäre der zuständigen Behörde haben über 14 Jahre hinweg Missstände bei Ernährung, Pflege und Haltung der Tiere festgestellt. Deshalb erlässt die Behörde ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot gegen T.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Belastende Verfügung (behördliches Verbot) – Verwaltungsakt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Tierhaltungs- und Betreuungsverbot gegen T ist eine "hoheitliche Maßnahme" (§ 35 S. 1 VwVfG).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Tierhaltungs- und Betreuungsverbot ist die Maßnahme "einer Behörde" (§ 35 S. 1 VwVfG).
3. Das Tierhaltungs- und Betreuungsverbot enthält eine "Regelung" (§ 35 S. 1 VwVfG).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs kostenlos testen
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Isabell
23.2.2021, 19:09:14
Hihihi Der Fall lief mal in unserer AG als Probeklausur und in NRW als Examensklausur im 2. Examen.
Eigentum verpflichtet 🏔️
23.2.2021, 19:56:23
Danke für die Info, Isabell!
Marilena
24.2.2021, 09:09:39
Isabell, weißt Du wann der Fall im 2. Examen in NRW lief? Also zB 2020 oder 2019? Danke für Deine Mithilfe!
Isabell
24.2.2021, 09:17:01
Also nach Bearbeitetvermerk war das Entscheidungsdatum der 13.09.2011. Mehr kann ich leider nicht herausfinden. Man gibt uns leider nicht das Deckblatt mit Kennziffer 🤷♀️
Marilena
24.2.2021, 09:19:16
Alles klar, danke Dir!
t o m m y
25.2.2021, 17:06:21
nicht zwingend VG trier, aber ein hundehaltungsverbot nach 16a I 2 nr. 3 tierschg wegen 2 verwahrlosten hunden lief in examen 1 im
april 2019 (klausurteil 2 war dann passenderweise bvwerg 3 C 24/16)
evanici
9.9.2023, 19:32:24
Möchte nicht päpstlicher sein als der Papst, aber insoweit könnte man Maßnahme (=jedes Handeln mit Erklärungsgehalt) auch noch als eigenes Merkmal eines VA hier präsentieren...
Paulah
10.9.2023, 10:33:05
Ja, das könnte man. Es gibt verschiedene Prüfschemata. Ich kenne welche mit fünf bis sieben Unterpunkten
MaxRaspody
16.11.2023, 22:16:22
Woraus geht hervor, dass Verneinungen oder Feststellungen Regelungscharakter haben? Dem Wesen nach ist diesen doch gerade zu eigen, lediglich etwas festzustellen und folglich nichts zu regeln.
MaxRaspody
16.11.2023, 22:16:44
(Etwas anderes gilt, wenn die Feststellung notwendig ist, um ein späteres Verhalten zu rechtfertigen, doch dann schwingt der Feststellung eine Regelung bei. Nämlich, dass späteres Verhalten gerechtfertigt ist)
LaulauAC
13.5.2024, 17:17:30
DerChristoph
29.7.2024, 10:34:44
Der Fall ist ja als besonders examenstauglich eingestuft. Im Gegensatz zu allen anderen Fällen aus dieser Playlist erkenne ich hier aber nicht die Schwierigkeit oder Brisanz. Wo liegt das examenstaugliche "Problem"? Was übersehe ich?
Pp2
10.8.2024, 15:01:05
Nichts brisantes nur dass Tierschutz gerade im 2. relevant ist und es sich daher lohnt mit den zentralen Normen vertraut zu machen