Gekündigter Mieter
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mieter M wurde von seiner Vermieterin V rechtmäßig gekündigt, weil er dort dem BtMG unterfallende Substanzen herstellte. Als die Polizei die Wohnung durchsuchen will, beruft M sich ihr gegenüber auf Art. 13 Abs. 1 GG.
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Einordnung des Falls
Gekündigter Mieter
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der sachliche Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG schützt nur das Wohneigentum.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der persönliche Schutzbereich des Art. 13 GG setzt voraus, dass die Nutzung der Wohnung rechtmäßig erfolgt.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jana
28.7.2024, 20:54:48
Jetzt ja wohl kein Kündigungsgrund mehr 🤪