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Hausbesetzer
11. April 2026
11 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
W ist Wohnungsbesetzer und hat sich in einem alten Haus am Rand von Berlin niedergelassen. Als die Polizei ihn daraus auf Geheiß der Eigentümerin E vertreiben möchte, beruft er sich auf Art. 13 Abs. 1 GG.
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