Anfechtung vom Kaufvertrag
3. April 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K wählt in Hs Bestellformular versehentlich anstelle des Romans „Jurafuchs - die Gefährten“, das Buch „Jurafuchs - die zwei Examina“ aus. H schickt das Buch, wobei sie sich das Eigentum bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vorbehält. Nachdem sie das gelieferte Buch ausgepackt hat, erkennt K ihren Fehler und ficht den Kaufvertrag an.
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Einordnung des Falls
Anfechtung vom Kaufvertrag
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K und H haben zunächst einen Kaufvertrag über „Jurafuchs - die zwei Examina“ geschlossen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. K kann den Kaufvertrag wegen Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB) anfechten.
Genau, so ist das!
3. K hatte zunächst ein Anwartschaftsrecht an dem Buch erworben.
Ja, in der Tat!
4. Aufgrund des Trennungs- und Abstraktionsprinzips hat die Anfechtung des Kaufvertrags keine Auswirkung auf das Anwartschaftsrecht.
Nein!
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