Anfechtung vom Kaufvertrag
26. Januar 2025
7 Kommentare
4,8 ★ (6.372 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K wählt in Hs Bestellformular versehentlich anstelle des Romans „Jurafuchs - die Gefährten“, das Buch „Jurafuchs - die zwei Examina“ aus. H schickt das Buch, wobei sie sich das Eigentum bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vorbehält. Nachdem sie das gelieferte Buch ausgepackt hat, erkennt K ihren Fehler und ficht den Kaufvertrag an.
Diesen Fall lösen 83,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Anfechtung vom Kaufvertrag
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K und H haben zunächst einen Kaufvertrag über „Jurafuchs - die zwei Examina“ geschlossen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. K kann den Kaufvertrag wegen Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB) anfechten.
Genau, so ist das!
3. K hatte zunächst ein Anwartschaftsrecht an dem Buch erworben.
Ja, in der Tat!
4. Aufgrund des Trennungs- und Abstraktionsprinzips hat die Anfechtung des Kaufvertrags keine Auswirkung auf das Anwartschaftsrecht.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Paulah
22.1.2025, 09:30:08
In Frage 4 fehlt ein Spatium zwischen "Bedingungsausfalls" und "erlischt"
Linne_Karlotta_
22.1.2025, 18:33:27
Hallo Paulah, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team