Anfechtung vom Kaufvertrag

22. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

K wählt in Hs Bestellformular versehentlich anstelle des Romans „Jurafuchs - die Gefährten“, das Buch „Jurafuchs - die zwei Examina“ aus. H schickt das Buch, wobei sie sich das Eigentum bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vorbehält. Als K das Buch bekommt, erkennt K ihren Fehler und ficht den Kaufvertrag an.

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Einordnung des Falls

Anfechtung vom Kaufvertrag

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. K und H haben zunächst einen Kaufvertrag über „Jurafuchs - die zwei Examina“ geschlossen.

Ja!

Der Kaufvertrag setzt zwei korrespondierende Willenserklärungen, Antrag und Annahme, voraus. Die Willenserklärungen sind gem. §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont auszulegen.Der Antrag der K bezog sich nach dem objektiven Empfängerhorizont auf den Roman „Jurafuchs - die zwei Examina“. H hat auch gerade diesen Antrag angenommen. Dass K in Wirklichkeit den Roman „Jurafuchs - die Gefährten“ bestellen wollte, ist für die Auslegung ihres Antrags nicht von Bedeutung.
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2. K kann den Kaufvertrag wegen Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB) anfechten.

Genau, so ist das!

Ein Erklärungsirrtum i.S.v. § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB liegt vor, wenn jemandem im Rahmen des Erklärungsvorgangs ein Fehler unterläuft. Der Erklärende sagt also etwas anderes, als er sagen will. Der Fehler liegt in der Äußerung des Willens.K wollte das Buch Jurafuchs – Die Gefährten kaufen. Im Bestellformular hat sie sich vertippt und dadurch erklärt, sie wolle „Jurafuchs - die zwei Examina“ kaufen. Es liegt damit ein Erklärungsirrtum vor.

3. K hatte zunächst ein Anwartschaftsrecht an dem Buch erworben.

Ja, in der Tat!

Ein Anwartschaftsrecht erwirbt, wer bei einem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechtsgeschäfts schon so viele Erfordernisse für den Erwerb erfüllt, dass die andere Partei den Rechtserwerb nicht mehr einseitig verhindern kann. Der typische Fall für die Entstehung eines Anwartschaftsrechts ist dabei der Erwerb unter EigentumsvorbehaltH hatte K das Buch unter dem Vorbehalt der vollständigen Kaufpreiszahlung übereignet. Da die Übergabe erfolgt ist, hing der Eigentumserwerb allein davon ab, dass K den Kaufpreis bezahlte.

4. Aufgrund des Trennungs- und Abstraktionsprinzips hat die Anfechtung des Kaufvertrags keine Auswirkung auf das Anwartschaftsrecht.

Nein!

Zwar ist das Anwartschaftsrecht eine dingliche Rechtsposition. Es besteht indes nur, solange der Anwartschaftsinhaber die Bedingung tatsächlich herbeiführen kann. Im Fall des Bedingungsausfallserlischt das Anwartschaftsrecht.Mit der Anfechtung des Kaufvertrags, erlischt dieser ex tunc (§ 142 Abs. 1 BGB). Damit kann K im Falle der wirksamen Anfechtung die Kaufpreisforderung der H nicht mehr wirksam erfüllen. Das Anwartschaftsrecht entfällt damit ebenfalls rückwirkend mit der Anfechtung.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

KO

Konrad1522

2.2.2023, 16:21:28

Hallo zusammen, bei der ersten Frage hat sich ein Fehler eingeschlichen, die Parteien haben nach dem

objektiven Empfängerhorizont

einen Kaufvertrag über "Jurafuchs - Die zwei Examina" abgeschlossen

Nora Mommsen

Nora Mommsen

11.2.2023, 13:29:15

Danke dir Konrad1522, das haben wir geändert :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Dogu

Dogu

18.12.2023, 20:58:33

Er wollte das Buch ja überhaupt nicht. Kann in der Entgegenahme bei sofortiger Entdeckung des Fehlers wirklich eine Annahme der bedingten dinglichen Einigung zu sehen sein?


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