Verwandtschaft spielt keine Rolle
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T schlägt auch den A, der aushilfsweise für Os im Krankenhaus liegenden Bruder als Blindenführer einspringt, nieder. O "sieht" sich im falschen Film und ist nunmehr wieder hilflos ohne Blindenführer.
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Einordnung des Falls
Verwandtschaft spielt keine Rolle
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für die Dreiecksnötigung ist es erforderlich, dass zwischen dem Opfer der Gewaltanwendung und dem Nötigungsadressaten ein besonderes Näheverhältnis besteht.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dogu
3.11.2023, 09:24:50
Ist dieser psychische Zwang aber nicht durch die Rechtsprechung des BVerfG zum vergeistigten
Gewaltbegriffüberholt? Es ist ja danach keine Gewalt. Oder liegt der Fall hier anders, da tatsächlich Gewalt gegen irgendeinen Menschen eingesetzt wird und diese Gewalt auf das Nötigungsopfer übertragen wird?
Leo Lee
5.11.2023, 09:45:28
Hallo Dogu, beachte, dass der vergeistige
Gewaltbegriffmit dem des psychischen Zwangs nicht gleichzusetzen ist. Der psychische Zwang verlangt immer noch, dass durch (wesentliche) Kraftentfaltung seitens des Täters ein psychischer Zwang beim Opfer ankommt. Bei der zweiten Reihe Entscheidung war das Problem, dass die Täter (außer sich hinzusetzen) eben „nichts“ getan hatten, außer sich nicht fortzubewegen, weshalb ihrerseits (praktisch keine) Kraftentfaltung vorlag. Und gerade dieses „Nichtstun“ als „Kraftentfaltung“ zu verstehen war der Hauptstreitpunkt in der Entscheidung. Hier gibt es jedoch sehr wohl eine (wesentliche) Kraftentfaltung, nämlich das Schlagen. Hierzu kann ich dir die Lektüre von Fischer StGB 69. Auflage, § 240 Rn. 18 ff. sehr empfehlen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo