Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Rückgriff des Sicherungsgebers
„Fahrlässige“ Verschlechterung der Sicherheit
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„Fahrlässige“ Verschlechterung der Sicherheit
30. März 2026
25 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

B bürgt für die Schuld des S gegenüber G. Zusätzlich übereignet M dem G zur Sicherheit Maschinen aus seinem Betrieb. Es kommt zum Zahlungsausfall. G unterlässt es fahrlässig, die Maschinen rechtzeitig zu verwerten. Später sind sie nur noch die Hälfte wert.
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