Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Rückgriff des Sicherungsgebers
„Fahrlässige“ Verschlechterung der Sicherheit
„Fahrlässige“ Verschlechterung der Sicherheit
3. April 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

B bürgt für die Schuld des S gegenüber G. Zusätzlich übereignet M dem G zur Sicherheit Maschinen aus seinem Betrieb. Es kommt zum Zahlungsausfall. G unterlässt es fahrlässig, die Maschinen rechtzeitig zu verwerten. Später sind sie nur noch die Hälfte wert.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
„Fahrlässige“ Verschlechterung der Sicherheit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bs Bürgenschuld verringert sich um den Wert, den die Maschinen verloren haben, weil G diese Sicherheit nicht rechtzeitig verwertet hat (§ 776 S. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Zahlt B, ist G verpflichtet ihr das Sicherungseigentum zu übertragen, damit sie sich hieraus befriedigen kann.
Ja, in der Tat!
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