Zivilrecht

Kreditsicherungsrecht

Rückgriff des Sicherungsgebers

„Fahrlässige“ Verschlechterung der Sicherheit

„Fahrlässige“ Verschlechterung der Sicherheit

29. Dezember 2025

16 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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B bürgt für die Schuld des S gegenüber G. Zusätzlich übereignet M dem G zur Sicherheit Maschinen aus seinem Betrieb. Es kommt zum Zahlungsausfall. G unterlässt es fahrlässig, die Maschinen rechtzeitig zu verwerten. Später sind sie nur noch die Hälfte wert. ‌

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