Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Verwaltungsvollstreckung
Grundfall: Verhängung eines Zwangsgeldes
Grundfall: Verhängung eines Zwangsgeldes
19. Februar 2025
5 Kommentare
4,6 ★ (8.133 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G betreibt in ihrer Tankstelle Glücksspiel, wofür sie nicht die erforderliche Genehmigung besitzt. Behörde B erlässt einen Bescheid, in dem das Einstellen des Spielens innerhalb von einer Woche angeordnet wird, ansonsten werde ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro festgesetzt. B ordnet zudem die sofortige Vollziehung des Bescheids an.
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Einordnung des Falls
Grundfall: Verhängung eines Zwangsgeldes
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der von B erlassene Grundverwaltungsakt enthält eine Geldforderung.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da der wirksame Verwaltungsakt sofort vollziehbar ist, kann B bereits jetzt die Zwangsvollstreckung einleiten.
Genau, so ist das!
3. Hat B sich für das Zwangsmittel der Ersatzvornahme entschieden?
Nein, das trifft nicht zu!
4. B hat bereits mit Erlass des Grundverwaltungsakts ein Zwangsmittel in Höhe von 20.000 Euro angedroht. Dies ist zulässig.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Nils
17.10.2024, 10:13:53
Ich fände es ganz nett wenn man noch den Streit um den VA-Charakter der
Zwangsgeldandrohung mit einbauen könnte.