Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Observation mittels verdeckter technischer Mittel 1
Observation mittels verdeckter technischer Mittel 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Erpresser E hat schon mehrmals in Supermärkten vergiftete Lebensmittel platziert, um Geld von Supermärkten zu erpressen. Die Polizei erhält einen Hinweis, dass E bald wieder zuschlagen will. Polizistin P fertigt auf Anordnung der Behördenleitung heimlich Fotos von E, wie er eine Supermarktfiliale betritt.
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Einordnung des Falls
Observation mittels verdeckter technischer Mittel 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das PolG NRW beinhaltet mehrere Standardermächtigungen zur Datenerhebung.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das PolG NRW erlaubt der Polizei, verdeckt Bildaufnahmen und -aufzeichnungen zu machen.
Ja, in der Tat!
3. Stellt die Maßnahme zulasten von E eine verdeckte Datenerhebung unter Einsatz von technischen Mittel ( § 17 Abs. 1 PolG NRW ) dar?
Ja!
4. Es steht in Ps eigenem Ermessen, über die Anfertigung heimlicher Bild- und Tonaufnahmen i.S.d. § 17 PolG NRW zu entscheiden.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Darf die Polizei heimliche Bild- und Tonaufnahme i.S.d. § 17 PolG NRW zur Abwehr irgendeiner Gefahr anfertigen?
Nein, das trifft nicht zu!
6. Fertigt P vorliegend die Fotos von E an zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer anderen Person ( § 17 Abs. 1 S. 1 PolG NRW)?
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
kokapidis
5.7.2023, 10:40:02
Nur zur Info: §§ 14a - 33 PolG NRW sind nicht Bestandteil der staatlichen Pflichtfachprüfung in NRW gem. § 11 II Nr. 13 lit. a JustG NRW.
kokapidis
5.7.2023, 10:45:47
Sorry ich meinte § 11 II Nr. 13 lit. a JAG NRW.
Nora Mommsen
7.7.2023, 10:24:34
Hallo kokapidis, danke für den Hinweis. Wir haben das auf dem Schirm. Es ist aber trotzdem nicht schlecht auch diese
Ermächtigungsgrundlagemal gesehen zu haben. Gerade im öffentlichen Recht begegnen einem immer wieder unbekannte
Ermächtigungsgrundlagen im Examen und es ist eine gute Übung, deren Maßstab herauszuarbeiten. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team