Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Verdeckte Datenerhebung aus Wohnungen
Verdeckte Datenerhebung aus Wohnungen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Polizei Essen hat gesicherte Erkenntnisse, dass Mitglied M eines Motorradclubs in den nächsten Tagen einen Anschlag auf den Präsidenten eines verfeindeten Motorradclubs verüben will. Amtsanwärterin A bringt auf eigene Faust zur Überwachung heimlich Wanzen in Ms Wohnung an.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verdeckte Datenerhebung aus Wohnungen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Im PolG NRW besteht eine Standardermächtigung zur verdeckten Wohnraumüberwachung unter Einsatz technischer Mittel.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Durch das Verwanzen von Ms Wohnung ist der sachliche Schutzbereich der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) eröffnet.
Genau, so ist das!
3. Durfte A nach eigenem Ermessen die Wanze in Ms Wohnung anbringen?
Nein, das trifft nicht zu!
4. Ist die Maßnahme nach § 18 PolG NRW zur Verhinderung eines bevorstehenden Tötungsdelikts hier materiell rechtmäßig, vorausgesetzt der Polizei bleiben keine andere Möglichkeiten zur Tatverhinderung?
Ja!
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