Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Schwere Brandstiftung, § 306a StGB
Entwidmung für minderjährige Kinder
Entwidmung für minderjährige Kinder
4. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A ist Alleineigentümerin eines Einfamilienhauses, das sie mit ihren zwei minderjährigen Töchtern bewohnt. Das Sorgerecht für die Kinder steht ihr gemeinsam mit ihrem geschiedenen Ehemann B zu. Um den beabsichtigten Hausumbau zu finanzieren, beschließt A das Haus in Brand zu setzen und sodann die Feuerversicherung in Anspruch zu nehmen. In dieser Zeit befinden sich die Kinder bei ihrem Vater.
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Einordnung des Falls
Entwidmung für minderjährige Kinder
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Wohnhaus dient nicht mehr "der Wohnung von Menschen", wenn sowohl A als auch ihre Töchter die Nutzung des Hauses als Wohnung aufgehoben haben (sog. Entwidmung).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Beim gemeinsamen Sorgerecht ist für die Aufgabe des Wohnzwecks (sog. Entwidmung) die Zustimmung des B notwendig.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Obwohl A das Haus in Brand gesetzt hat, dient das Haus noch der Wohnung von Menschen.
Nein!
4. Indem A das Haus angezündet hat, hat sie sich wegen Versicherungsmissbrauchs (§ 265 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht.
Genau, so ist das!
5. Ein Wohnhaus dient grundsätzlich "der Wohnung von Menschen" (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Genau, so ist das!
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