Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Herbeiführen einer Brandgefahr, § 306f StGB
§ 306f Abs. 2 StGB - Holzhaus
§ 306f Abs. 2 StGB - Holzhaus
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist auf seine Nachbarin A eifersüchtig, die ein schönes Holzblockhaus bewohnt. In der Silvesternacht hat T eine Idee: Er schießt Raketen zielgerichtet auf As Haus ab, das Feuer fängt. Dabei nimmt er billigend in Kauf, dass A zu Schaden kommt. A wird noch rechtzeitig von der Feuerwehr gerettet, die dann auch den Brand löscht.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 306f Abs. 2 StGB - Holzhaus
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T das Haus der A mit Raketen beschossen hat, hat er sich wegen schwerer Brandstiftung (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB) strafbar gemacht.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem T das Haus der A mit Raketen beschossen hat, hat er sich auch wegen schwerer Brandstiftung (§ 306a Abs. 2 StGB) strafbar gemacht.
Ja!
3. T hat sich auch wegen Brandgefahr (§ 306f Abs. 2 StGB) strafbar gemacht, wenn er eine "fremde feuergefährdete Anlage in Brandgefahr gebracht" und "dadurch Leib oder Leben eines Menschen" gefährdet hat.
Genau, so ist das!
4. Ein Holzhaus ist eine "feuergefährdete Anlage".
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!