Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Herbeiführen einer Brandgefahr, § 306f StGB
§ 306f Abs. 1 Nr. 1 - Feuergefährdete Anlage
§ 306f Abs. 1 Nr. 1 - Feuergefährdete Anlage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T zündet die Lagerhalle eines Chemiekonzerns B an. In der Halle lagern leicht brennbare Flüssigkeiten und andere hochentzündliche Chemikalien, die B für seine Produktion verwendet. Angestellter A bemerkt das Feuer frühzeitig und löscht es mit dem Feuerlöscher.
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Einordnung des Falls
§ 306f Abs. 1 Nr. 1 - Feuergefährdete Anlage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Lagerhalle ist ein "Warenlager" (§ 306 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Lagerhalle ist auch eine "feuergefährdete Anlage" (§ 306f Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
3. Durch das Anzünden der Lagerhalle hat T auch eine "Brandgefahr herbeigeführt".
Ja!
4. Die Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 StGB) und die Brandgefahr (§ 306f StGB) stehen in Tateinheit (§ 52 StGB) nebeneinander.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
René Sangs
16.4.2022, 10:47:02
In den Fragen und Antworten steht immer 'feuergefährdend', sollte aber wohl 'feuergefährdet' heißen, schließlich stellt es keine Gefahr für das 🔥🔥🔥 dar
Lukas_Mengestu
19.4.2022, 17:25:51
Hi René, vielen Dank für den Hinweis. Das haben wir korrigiert :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team