Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2019
Unterlassungsanspruch von Wohnungseigentümern gegen Betrieb einer Eisdiele
Unterlassungsanspruch von Wohnungseigentümern gegen Betrieb einer Eisdiele
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
X, Y und Z sind Mitglieder der WEG K. Z vermietet seine Teileigentumseinheit an B. In der Teilungserklärung ist die Nutzung der Einheit als "Laden" festgelegt. B nutzt die Einheit als Eisdiele mit Außentischen. Auf der Wohnungseigentümerversammlung fassen X und Y den mehrheitlichen Beschluss, dass K gegen die Nutzung durch B gerichtlich vorgehen soll.
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Einordnung des Falls
Unterlassungsanspruch von Wohnungseigentümern gegen Betrieb einer Eisdiele
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K steht für die gerichtliche Geltendmachung eines Unterlassungsanspruch gegen B die Prozessführungsbefugnis zu.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat gegen B einen Unterlassungsanspruch, wenn die Nutzung der Teileigentumseinheit durch B das Eigentum der WEG-Mitglieder beeinträchtigt.
Ja, in der Tat!
3. Eine zweckwidrige Nutzung der Teileigentumseinheit des Z durch B beeinträchtigt (§ 1004 Abs. 1 BGB) das Eigentum der WEG-Mitglieder X und Y.
Ja!
4. Die Nutzung der Teileigentumseinheit durch B als Eisdiele mit Außentischen verstößt gegen die Zweckbestimmung der Teilungserklärung.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Julian
13.2.2021, 21:13:41
Würde sich die Unterlassung nach erfolgter Mahnung nicht nach 541 richten? Oder wurde der Gebrauch hier nicht vertraglich festgelegt?
Lukas_Mengestu
28.6.2021, 13:52:56
Super Gedanke, Julian. § 541 BGB gibt allerdings nur dem Vermieter einen entsprechenden
Unterlassungsanspruch. Vermieter des B war aber nicht die WEG K, sondern allein Z. Aus diesem Grund kann die WEG K ihren Anspruch nicht auf diese Norm stützen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team