Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2020
Verkehrssicherungspflichten im Hoteleingangsbereich
Verkehrssicherungspflichten im Hoteleingangsbereich
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der gehbehinderte, aus Deutschland stammende K bucht bei Reiseveranstalter B eine Pauschalreise nach Lanzarote. K läuft im Eingangsbereich des Hotels mit Krücken eine nasse Rollstuhlrampe herunter, rutscht aus und bricht sich die Hand. Die Rampe entspricht nicht den spanischen Sicherheitsvorschriften, aber ein Schild hatte vor Rutschgefahr gewarnt.
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Einordnung des Falls
Verkehrssicherungspflichten im Hoteleingangsbereich
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Auf den Fall ist deutsches Recht anwendbar.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn die Reise mangelhaft war (§§ 651i Abs. 1, Abs. 3 Nr. 7, 651n BGB).
Genau, so ist das!
3. Die Nichteinhaltung der spanischen Sicherheitsvorschriften durch das Hotel stellt einen Reisemangel (§ 651i Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BGB) dar.
Ja, in der Tat!
4. Der Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften wird durch das Aufstellen des Warnschildes kompensiert. Das lässt den Reisemangel entfallen.
Nein!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
GO
10.7.2024, 09:20:18
Liebes Jurafuchsteam, könnte man nicht noch an ein etwaiges Mitverschulden des K i.S.v. § 254 I denken? Dieser hat trotz seiner Gehbehinderung die nasse Rollstuhltreppe und nicht die Treppen von nebenan benutzt.
Timurso
10.7.2024, 11:33:20
Ein Mitverschulden dürfte hier einschlägig sein und einen etwaigen Schadensersatzanspruch mindern, ja.