Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB
§ 315b Abs. 1 StGB: Vorsatz-Vorsatz-Kombination
§ 315b Abs. 1 StGB: Vorsatz-Vorsatz-Kombination
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Um O einen Denkzettel zu verpassen, durchtrennt T am Pkw der O den Bremsschlauch. Da O nicht bremsen kann, kollidiert sie mit einer Wand und erleidet Prellungen. Eigentlich wollte T ihr nur einen Schrecken einjagen.
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Einordnung des Falls
§ 315b Abs. 1 StGB: Vorsatz-Vorsatz-Kombination
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den objektiven Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB) verwirklicht.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat den subjektiven Tatbestand des § 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB verwirklicht.
Ja!
3. T handelte in der Absicht, einen Unglücksfall herbeizuführen (§ 315b Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1a StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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