Öffentliches Recht
Grundrechte
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
Begriff des Berufs 2: Selbstständige und unselbstständige Tätigkeit
Begriff des Berufs 2: Selbstständige und unselbstständige Tätigkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
R ist seit 10 Jahren selbstständiger Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei. Da er sehr schusselig ist und dauernd Akten aus seiner Kanzlei verschwinden, erhält er anwaltsgerichtliche Auflagen für die Fortführung seiner Kanzlei.
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Einordnung des Falls
Begriff des Berufs 2: Selbstständige und unselbstständige Tätigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Begriff des Berufs im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG beschränkt sich auf Angestellte.
Nein, das trifft nicht zu!
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