Öffentliches Recht
Grundrechte
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
Begriff des Berufs 4: auch öffentlicher Dienst
Begriff des Berufs 4: auch öffentlicher Dienst
16. August 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (11.528 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Richter R ist sehr gewissenhaft, sein vorgesetzter Richter V indes nicht. Weil R dies wiederholt in der Richterschaft kritisiert, will V den R aus dem Richterdienst werfen.
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