Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeine Grundrechtslehren
Persönl. Schutzbereich: Ausländische juristische Personen des Privatrechts
Persönl. Schutzbereich: Ausländische juristische Personen des Privatrechts
20. April 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (29.648 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Internetriese Ruuble Inc., ein Konzern nach US-Recht, bietet seine Dienste in Deutschland an. Da R's Geschäftsmodell in Deutschland erlaubnispflichtig ist, verlangt die zuständige Behörde von R die Vorlage einer Erlaubnis. R sieht darin einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Persönl. Schutzbereich: Ausländische juristische Personen des Privatrechts
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Inländische juristische Personen sowie Personenvereinigungen des Privatrechts können sich auf Grundrechte berufen, soweit diese ihrem Wesen nach auf sie anwendbar sind.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. R kann sich als juristische Person auf die Berufsfreiheit berufen.
Nein, das trifft nicht zu!
3. R steht keinerlei Grundrechtsschutz zu.
Nein!
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