Öffentliches Recht

Grundrechte

Allgemeine Grundrechtslehren

Grundfall: Grundrechtsbindung Exekutive

Grundfall: Grundrechtsbindung Exekutive

7. März 2025

18 Kommentare

4,7(10.550 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Der einfache Sachbearbeiter S arbeitet bei der Bauaufsichtsbehörde in B. Als der Antrag seines verhassten Nachbarn N auf seinem Schreibtisch landet, lehnt er diesen wütend ab. S meint, die Eigentumsgarantie von N könne ihm gestohlen bleiben.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Grundfall: Grundrechtsbindung Exekutive

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Nach Art. 1 Abs. 3 GG ist alle staatliche Gewalt an die Achtung der Grundrechte gebunden.

Ja, in der Tat!

Die Grundrechte binden „Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht“, so heißt es in Art. 1 Abs. 3 GG. Demnach binden die Grundrechte alle drei Gewalten des Staates, also die Legislative (Gesetzgebung), die Exekutive (vollziehende Gewalt) und die Judikative (Rechtsprechung).
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Unter der Exekutive versteht man alle Organe des Staates, die eine vollziehende oder vollstreckende Gewalt ausüben. S gehört deshalb zur Exekutive

Ja!

Die Exekutive als vollziehende Gewalt sorgt dafür, dass geltendes Recht ausgeführt wird. Zur Exekutive gehören die Regierungen des Bundes und der Länder (etwa der Bundeskanzler und seine Minister), sowie die öffentliche Verwaltung auf Bundes- und Länderebene (etwa die Polizei oder auch die Baubehörden). Als Sachbearbeiter der Baubehörde B gehört S mithin zur Exekutive.

3. Ist S als einfacher Sachbearbeiter bei seiner Entscheidung an die Grundrechte gebunden?

Genau, so ist das!

Aus dem Wortlaut von Art. 1 Abs. 3 GG folgt, dass alle staatliche vollziehende Gewalt unmittelbar an die Grundrechte gebunden ist. Dabei ist der Rang innerhalb der Exekutive nicht entscheidend. Vielmehr besteht die Grundrechtsverpflichtung als Teil der Exekutive dann, wenn jemand als Teil eines Exekutivorgans hoheitlich handelt und dabei in die Grundrechte der Bürger eingreift. Bei der Entscheidung über die Baugenehmigung handelt es sich um eine behördliche Handlung des S, die er als Mitarbeiter des Exekutivorgans Bauaufsichtsbehörde trifft und die in die Grundrechte des Bürgers N eingreift. S ist daher auch als einfacher Sachbearbeiter bei seiner Entscheidung an die Grundrechte gebunden.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Trowa Barton

Trowa Barton

6.2.2025, 10:18:05

Die Definition der Exekutive / Verwaltung ist zwar für den Fall hilfreich, weil offensichtlich vorliegend, aber eigentlich unvollständig. Soweit ich mich erinnere gibt es keine tragende Positivdefinition nach deutschem Recht, weil sie sich immer als nicht abschließende, enummerative Aufzählung äußeren würde. Demzufolge ist die Definition doch eigentlich jedes staatliche Handeln / jede Staatliche Einrichtung, die weder legislativ (gesetzebend) noch judikativ (gerichtlich) getätigt wird / handelt. Paradebeispiel für die Grenzen der Definition im Fall ist der Gemeinderat, welcher beim Satzungsbeschluss seine Selbst*verwaltungs*kompetenz und *keine* Gesetzgebungskompetenz ausübt.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen