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Grundfall: Grundrechtsbindung Exekutive
Sachverhalt
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GR-Bindung Legislative
Der Bundestag beschließt ein Gesetz, um dem Klimaschutz zuliebe Autos in Deutschland zu verbieten. Das Gesetz erwähnt jedoch mit keinem Wort die durch die Regelungen betroffenen Grundrechte. Autoliebhaber A sieht seine allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) verletzt.

GR-Bindung Judikative
Verbraucherin V nimmt ein Baudarlehen bei der W-Bank auf. Diese vergibt horrende Zinsen, weshalb sie auch als Wucher-Bank bekannt ist. V klagt und beruft sich u.a. auf ihre Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG). Richter R meint, mit Grundrechten hätte er hier am Amtsgericht nichts zu tun.