Grundfall: Grundrechtsbindung Exekutive
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der einfache Sachbearbeiter S arbeitet bei der Bauaufsichtsbehörde in B. Als der Antrag seines verhassten Nachbarn N auf seinem Schreibtisch landet, lehnt er diesen wütend ab. S meint, die Eigentumsgarantie von N könne ihm gestohlen bleiben.
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Einordnung des Falls
Grundfall: Grundrechtsbindung Exekutive
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach Art. 1 Abs. 3 GG ist alle staatliche Gewalt an die Achtung der Grundrechte gebunden.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Unter der Exekutive versteht man alle Organe des Staates, die eine vollziehende oder vollstreckende Gewalt ausüben. S gehört deshalb zur Exekutive
Ja!
3. Ist S als einfacher Sachbearbeiter bei seiner Entscheidung an die Grundrechte gebunden?
Genau, so ist das!
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