Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen
Überlange Verfahrensdauer, Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK
Überlange Verfahrensdauer, Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK
12. April 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird wegen Beleidigung (§ 185 StGB) zu einer Geldstrafe (30 Tagessätze) verurteilt. Von Anklage bis Eröffnungsbeschluss vergingen fast 20 Monate, da die mit Arbeit überlastete Richterin R vergaß, über die Anklage zu entscheiden. A litt psychisch unter der langen Unsicherheit und legt Revision ein.
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Einordnung des Falls
Überlange Verfahrensdauer, Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Im Strafprozessrecht gilt das Beschleunigungsgebot, das sich aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK ergibt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung führt immer zu einem Verfahrenshindernis.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Vorliegend ist die Verfahrensverzögerung so umfassend, dass ein Verfahrenshindernis vorlag.
Ja!
Fundstellen
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