Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen
Überlange Verfahrensdauer, Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK
Überlange Verfahrensdauer, Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird wegen Beleidigung (§ 185 StGB) zu einer Geldstrafe (30 Tagessätze) verurteilt. Von Anklage bis Eröffnungsbeschluss vergingen fast 20 Monate, da die mit Arbeit überlastete Richterin R vergaß, über die Anklage zu entscheiden. A litt psychisch unter der langen Unsicherheit und legt Revision ein.
Diesen Fall lösen 86,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Überlange Verfahrensdauer, Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Im Strafprozessrecht gilt das Beschleunigungsgebot, das sich aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK ergibt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung führt immer zu einem Verfahrenshindernis.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Vorliegend ist die Verfahrensverzögerung so umfassend, dass ein Verfahrenshindernis vorlag.
Ja!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Mareici
17.1.2024, 15:19:40
Die angegebene Kommentarstelle ist tatsächlich etwas schwer zu finden, muss m.E. aber mit Meyer-Goßner/Schmitt, 66. Aufl. 2023, EMRK Art.6 Rn. 7a ff. zitiert werden. Im Anhang 4. steht im Meyer-Goßner die MiStra. Liebe Grüße!
Steven
12.3.2024, 17:04:37
Das ist leider falsch. Die MiStra steht im Anhang 13 :) Die EMRK wiederum ist der Anhang 4!
Mareici
12.3.2024, 18:00:57
Also auf die Gefahr hin, dass ich es einfach falsch lese, aber laut Inhaltsverzeichnis vom Meyer-Goßner gibt es dort nur 4 Anhänge und unter Nr. 4 ist die MiStra verzeichnet. Davor sind die StPO, das GVG und die Nebengesetze ( die EMRK als 4. Nebengesetz) als Gesetze enthalten. Ich bin tatsächlich nur drauf gekommen, weil ich die Fundstelle nicht direkt unter Anhang 4 gefunden habe. Aber wenn ich da die einzige bin und man das als Anhang zitiert, dann will ich niemanden verwirren und nehme meinen Einwand zurück :)
Steven
12.3.2024, 20:32:55
Also dort wo die Gesetze oben am Rand genannt werden, wird bei meinem MG/S (2021) auch der Anhang benannt („Anh X“) und unter „Anh 4“ findet sich die EMRK. Kann aber sein, dass es an der Auflage liegt :)
Mareici
12.3.2024, 20:48:53
Ah ok, dann haben wir beide Recht :D Ich habe die Auflage 2022 und da ist so wie oben beschrieben :) Für die zitierte Auflage 2023 kann ich es dann natürlich nicht beurteilen - wahrscheinlich ist es dann richtig zitiert :)
Pit
23.5.2024, 10:36:03
Die Auflage 2023 entspricht hinsichtlich des Aufbaus der von 2022 - also die EMRK ist kein eigener Anhang und in Anhang 4 findet man die MiStra.
hagenhubl
16.10.2024, 10:23:34
Cooles Bild! Da haben eure Zeichner wieder tolle Arbeit geleistet. Vor allem das Skelett ist cool. Das soll wohl der Staatsanwalt sein.