Überlange Verfahrensdauer, Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK

19. September 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A wird wegen Beleidigung (§ 185 StGB) zu einer Geldstrafe (30 Tagessätze) verurteilt. Von Anklage bis Eröffnungsbeschluss vergingen fast 20 Monate, da die mit Arbeit überlastete Richterin R vergaß, über die Anklage zu entscheiden. A litt psychisch unter der langen Unsicherheit und legt Revision ein.

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