Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Sicherungserpressung 2
Sicherungserpressung 2
29. März 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (2.397 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T kauft von O einen Motorblock. T plant von vornherein nicht zu zahlen. O übergibt T den Motorblock, damit dieser ihn ins Auto laden kann. Erst als T den Motor startet, erkennt O den fehlenden Zahlungswillen und stellt sich vor das Fahrzeug. T droht O ihn zu überfahren. O lässt T deshalb fahren.
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Einordnung des Falls
Sicherungserpressung 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch die Nötigung ist nach der Rechtsprechung ein Vermögensschaden eingetreten
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

sa
15.4.2025, 09:53:06
Hi, warum greift 252 hier nicht?
Leonie
16.4.2025, 12:13:35
Du müsstest bei der Prüfung von § 263 bzw. § 242 (§252) Fremd- und Selbstschädigungsdelikt abgrenzen. In diesem Fall läge eine Vermögensverfügung und keine Wegnahme vor. Deshalb ist ein Diebstahl zu verneinen. Wenn es kein Diebstahl ist, kann es auch kein Räuberischer Diebstahl gem. § 252 aufgrund fehlender Wegnahme sein. Damit liegt "nur" ein Betrug (§ 263) mit anschließender Nötigung (§ 240) vor.

sa
16.4.2025, 12:19:21
Ah ja stimmt, danke dir!

NigeriusVonBayern
3.7.2025, 17:21:06