Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Sicherungserpressung 2
Sicherungserpressung 2
29. März 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (2.259 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T kauft von O einen Motorblock. T plant von vornherein nicht zu zahlen. O übergibt T den Motorblock, damit dieser ihn ins Auto laden kann. Erst als T den Motor startet, erkennt O den fehlenden Zahlungswillen und stellt sich vor das Fahrzeug. T droht O ihn zu überfahren. O lässt T deshalb fahren.
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Einordnung des Falls
Sicherungserpressung 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch die Nötigung ist nach der Rechtsprechung ein Vermögensschaden eingetreten
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

sa
15.4.2025, 09:53:06
Hi, warum greift 252 hier nicht?
Leonie
16.4.2025, 12:13:35
Du müsstest bei der Prüfung von § 263 bzw. § 242 (§252) Fremd- und Selbstschädigungsdelikt abgrenzen. In diesem Fall läge eine
Vermögensverfügungund keine Wegnahme vor. Deshalb ist ein Diebstahl zu verneinen. Wenn es kein Diebstahl ist, kann es auch kein
Räuberischer Diebstahlgem. § 252 aufgrund fehlender Wegnahme sein. Damit liegt "nur" ein Betrug (§ 263) mit anschließender
Nötigung(§ 240) vor.

sa
16.4.2025, 12:19:21
Ah ja stimmt, danke dir!