Sicherungserpressung 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T kauft von O einen Motorblock. T plant von vornherein nicht zu zahlen. O übergibt T den Motorblock, damit dieser ihn ins Auto laden kann. Erst als T den Motor startet, erkennt O den fehlenden Zahlungswillen und stellt sich vor das Fahrzeug. T droht O ihn zu überfahren. O lässt T deshalb fahren.
Einordnung des Falls
Sicherungserpressung 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch die Nötigung ist nach der Rechtsprechung ein Vermögensschaden eingetreten
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein!