Zwang / vis absoluta
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist erbost darüber, dass ihre Omi O sie nicht im Testament bedacht hat. Um eine unkomplizierte Erbeinsetzung zu gewährleisten, fertigt T ein neues Testament an, indem sie entgegen Os Willen gewaltsam deren Hand führt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zwang / vis absoluta
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn Aussteller und Hersteller einer Urkunde identisch sind, dann liegt immer eine echte Urkunde vor (§ 267 Abs. 1 StGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem T gewaltsam die Hand von O zwecks Errichtung eines neuen Testaments führte, hat sie eine unechte Urkunde hergestellt (§ 267 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Genau, so ist das!
Fundstellen
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