Öffentliches Recht

Grundrechte

Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)

Persönlicher Schutzbereich: Organ einer juristischen Person äußert eine Meinung

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Persönlicher Schutzbereich: Organ einer juristischen Person äußert eine Meinung

1. Mai 2026

9 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die W-GmbH exportiert Kriegswaffen. Geschäftsführerin G sagt im Radio: "Exportbeschränkungen für Kriegswaffen helfen niemandem. Als Geschäftsführerin sage ich: Frieden schaffen mit mehr Waffen!" Polizist P hält die Aussage für brandgefährlich und lässt die Ausstrahlung unterbinden.

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