Öffentliches Recht
VwGO
Verpflichtungsklage
Statthaftigkeit der Leistungsklage bei öffentlich-rechtlichem Vertrag
Statthaftigkeit der Leistungsklage bei öffentlich-rechtlichem Vertrag
24. Mai 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
L möchte einen Abenteuerspielplatz für Kinder bauen. Die Gemeinde sichert ihm im Rahmen eines schriftlichen, öffentlich-rechtlichen Vertrages eine Subvention zu. Im Gegenzug verpflichtet sich L darin, die neuesten Sicherheitsstandards einzuhalten. Nach dem Bau zahlt die Gemeinde die versprochene Subvention nicht aus.
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Einordnung des Falls
Statthaftigkeit der Leistungsklage bei öffentlich-rechtlichem Vertrag
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren klagt L. Der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO ist eröffnet.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Begehrt der Kläger eine staatliche Leistung, ist abzugrenzen, ob die Verpflichtungsklage oder allgemeine Leistungsklage statthaft ist.
Ja!
3. Die allgemeine Leistungsklage ist in der VwGO eigenständig geregelt.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. L begehrt die Auszahlung der Subvention durch die Gemeinde. Statthaft ist die allgemeine Leistungsklage.
Ja, in der Tat!
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