Öffentliches Recht
VwGO
Verpflichtungsklage
Abgrenzung Verpflichtungsklage / Leistungsklage bei Klagen auf Bewilligung einer Auskunft / eines Akteneinsichtsgesuchs
Abgrenzung Verpflichtungsklage / Leistungsklage bei Klagen auf Bewilligung einer Auskunft / eines Akteneinsichtsgesuchs
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Gemeinde G plant die Errichtung eines Fußballplatzes neben dem Grundstück der M. M stellt einen Antrag auf Einsicht in die Baupläne. Die zuständige Behörde lehnt den Antrag der M unter Verweis auf entgegenstehende Geschäftsgeheimnisse Dritter ab.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abgrenzung Verpflichtungsklage / Leistungsklage bei Klagen auf Bewilligung einer Auskunft / eines Akteneinsichtsgesuchs
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren klagt M. Statthaft ist die Verpflichtungsklage, wenn M den Erlass eines Verwaltungsakts begehrt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. M begehrt von G, Einsicht in die Planungsakten zu erhalten. Die Entscheidung von G über dieses Begehren der M ist ein Verwaltungsakt.
Genau, so ist das!
3. M begehrt einen Realakt der Behörde. Statthafte Klageart ist die allgemeine Leistungsklage.
Nein, das trifft nicht zu!
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