Verdächtigung einer Personengruppe

23. November 2024

4,7(2.012 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Reporterin T hat aus Unachtsamkeit die ihr anvertraute Kamera fallen gelassen. Um nicht selbst für den Schaden aufkommen zu müssen, berichtet sie auf der nächsten Polizeiwache, dass sie auf dem Marktplatz von einer Gruppe stadtbekannter Jugendlicher angegriffen worden sei.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Verdächtigung einer Personengruppe

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat "einen anderen" verdächtigt (§ 164 Abs. 1 StGB).

Ja!

Anderer im Sinne der Vorschrift ist nur eine bestimmte oder zumindest bestimmbare existierende Person. Soweit der Verdächtigende eine Person nicht ausdrücklich benennt, muss der Verdächtigende die Person individuell erkennbar so bezeichnen, dass ihre Ermittlung unschwer möglich ist. T hat eine individuell eng begrenzte Personengruppe verdächtigt und dabei jedes Mitglied dieser Gruppe als potentiell Tatverdächtigen dargestellt. Da die Mitglieder der Gruppe bereits aktenkundig sind, ist die Behörde allein auf Grund der Anzeige in der Lage, ein Verfahren gegen die Mitglieder einzuleiten. T hat also einen anderen verdächtigt.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Tatobjekt der falschen Verdächtigung (§ 164 Abs. 1 StGB) ist ein "anderer".

Genau, so ist das!

Der objektive Tatbestand der falschen Verdächtigung (§ 164 Abs. 1 StGB) setzt voraus, dass der Täter (1) einen anderen (Tatobjekt) (2) bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder einem militärischen Vorgesetzten oder öffentlich (Tatort) (3) einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht verdächtigt hat (Tathandlung).
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen