Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg
Grundlagen
Fall: Abgrenzung Schaden/Belästigung
Fall: Abgrenzung Schaden/Belästigung
6. April 2025
3 Kommentare
4,6 ★ (849 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A sitzt in seinem Lieblings-Café an der Alster. Seit einigen Minuten fühlt er sich jedoch erheblich dadurch gestört, dass auf einer in unmittelbarer Nähe befindlichen Baustelle laut hörbar gearbeitet wird.
Diesen Fall lösen 79,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Fall: Abgrenzung Schaden/Belästigung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Polizei hat die Aufgabe der Gefahrenabwehr.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Gefahr steht es gleich, wenn eine Störung eingetreten ist.
Genau, so ist das!
3. Dem Eintritt eines Schadens an der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung steht eine Belästigung gleich.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Die Bauarbeiten stören die öffentliche Sicherheit.
Nein!
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