Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg
Grundlagen
Fall: Abgrenzung Schaden/Belästigung
Fall: Abgrenzung Schaden/Belästigung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A sitzt in seinem Lieblings-Café an der Alster. Seit einigen Minuten fühlt er sich jedoch erheblich dadurch gestört, dass auf einer in unmittelbarer Nähe befindlichen Baustelle laut hörbar gearbeitet wird.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Fall: Abgrenzung Schaden/Belästigung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Polizei hat die Aufgabe der Gefahrenabwehr.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Gefahr steht es gleich, wenn eine Störung eingetreten ist.
Genau, so ist das!
3. Dem Eintritt eines Schadens an der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung steht eine Belästigung gleich.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Die Bauarbeiten stören die öffentliche Sicherheit.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Faby
12.10.2024, 22:44:18
In der Lösung wurde „S“ geschrieben, obwohl die Person in der Aufgabe „A“ genannt wurde :)
Linne_Karlotta_
13.10.2024, 13:54:43
Hallo Faby, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team