Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Anwendungsbereich des Bauplanungsrechts
Nutzungsänderung baulicher Anlage 1/ bodenrechtliche Relevanz
Nutzungsänderung baulicher Anlage 1/ bodenrechtliche Relevanz
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
P möchte sein bisher zu privaten Wohnzwecken genutztes Haus in eine Pension umwandeln. Die geschickte Raumaufteilung macht bauliche Umbaumaßnahmen überflüssig.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Nutzungsänderung baulicher Anlage 1/ bodenrechtliche Relevanz
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. P nimmt an seinem Haus keine baulichen Maßnahmen vor. Deshalb ist der Vorhabenbegriff des § 29 Abs. 1 BauGB nicht erfüllt.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Durch den Wandel von der Nutzung des Hauses als Wohnhaus hin zu einer Pension wechselt die Hauptnutzungsart des Hauses nach der BauNVO. Deshalb liegt eine Nutzungsänderung i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB vor.
Ja, in der Tat!
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