Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Störungen des Arbeitsverhältnisses
§ 615 S. 3 BGB – abgebrannter Betrieb
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§ 615 S. 3 BGB – abgebrannter Betrieb
14. März 2026
16 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist in Bs Betrieb beschäftigt. Als sie eines Tages zur Arbeit erscheint, sieht sie, dass der Betrieb vollständig abgebrannt ist. B teilt A mit, dass sie ab sofort keinen Lohn mehr erhalte, weil sie ihre Arbeitsleistung im Betrieb ja nicht mehr erbringen könne.
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