Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Störungen des Arbeitsverhältnisses
§ 615 S.3 BGB - Arbeitskampfrisiko
§ 615 S.3 BGB - Arbeitskampfrisiko
27. August 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Stadtbahnfahrerin F ist im Stadtbahnbetrieb des S beschäftigt. Am 14./15.7. streiken die dort beschäftigten Elektrizitätsarbeiter und die Straßenbahnen können nicht fahren. S teilt der F daraufhin mit, dass sie für diese beiden Tage keinen Lohn erhalte.
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