§ 615 S. 3 BGB - Wirtschaftsrisiko
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist in Bs Betrieb beschäftigt. Aufgrund der Verschlechterung der Auftragslage ist die Erbringung der Arbeitsleistung durch A zwar noch möglich, aber wirtschaftlich sinnlos. B schließt den Betrieb eine Woche lang und zahlt der A in dieser Zeit keinen Lohn.
Einordnung des Falls
§ 615 S. 3 BGB - Wirtschaftsrisiko
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat einen Anspruch gegen B auf Zahlung von Arbeitsentgelt für ihre erbrachte Arbeitsleistung (§ 611a Abs.2 BGB).
Ja, in der Tat!
2. Wird die Arbeitsleistung nicht erbracht, so entfällt damit im Grundsatz auch der Anspruch auf den Lohn (§ 326 Abs. 1 S. 1 BGB).
Ja!
3. Der Lohnanspruch der A besteht hier nach der Lehre vom Betriebsrisiko nach §§ 611a Abs.2, 615 S.3 iVm. 615 S.1 BGB fort.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Der Lohnanspruch besteht fort, da sich B im Annahmeverzug befindet (§§ 611a Abs.2, 615 S.1 BGB).
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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frausummer
26.7.2022, 17:42:16
Fällt die fehlende Lohnfortzahlung aufgrund von staatlichen Beschränkungen durch Corona unter das Betriebs- oder das Wirtschaftsrisiko?
![Lukas_Mengestu](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__x133cq1so0il85q8i03wkixhy.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lukas_Mengestu
27.7.2022, 09:12:44
Hallo frausummer, schau Dir hierzu gerne folgenden Fall an: https://applink.jurafuchs.de/3GcizhNWZrb. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
![frausummer](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__1fu6mu5ga7idf8g3vn9s48wbl.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
frausummer
27.7.2022, 11:34:37
Da komme ich leider nur zu einem Downloadlink der App 😅
![Lukas_Mengestu](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__x133cq1so0il85q8i03wkixhy.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lukas_Mengestu
27.7.2022, 12:32:38
Ok, das ist natürlich nicht im Sinne des Erfinders. Das schauen wir uns nochmal an, danke Dir! Bis dahin findest Du den Fall entweder über die Suchfunktion (Stichwort: Betriebsschließung) bzw. über den Entdeckenscreen (Lohn ohne Arbeit III - 4. Fall). Beste Grüße, Lukas
![HarveySpecterJr](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__tmdnefznbosqgjfstgaro.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
HarveySpecterJr
28.6.2024, 18:03:37
Ist das nicht auch eine Konstellation des sog. Wirtschaftsrisikos, das ebenfalls unter § 615 S.3 BGB fällt?
![Lord Denning](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__ohiwwmjemjpqrdbjjkrph.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lord Denning
8.7.2024, 17:59:17
Liebe Jurafüchse und Team, wie unterscheide ich die oben genannten Normen? Ist § 615 S. 1 spezieller und daher vorrangig ggü. § 326 II anzuwenden oder lassen sich beide nebeneinander anwenden? Vielen Dank schon mal im Voraus