Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)
Allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG („Reiten im Walde“)
Allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG („Reiten im Walde“)
27. August 2025
5 Kommentare
4,8 ★ (29.305 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach einer Gesetzesänderung ist das Reiten im Walde im Bundesland N nur noch auf hierfür gekennzeichneten Reitwegen erlaubt. Der leidenschaftliche Reiter R kann seine Routen nicht mehr nutzen und fühlt sich durch die Gesetzesänderung in seinen Grundrechten beeinträchtigt.
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